Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform Releaso, betrieben von [Firmenname der Betreibergesellschaft] («Releaso»).
2. Nur für Firmen
Releaso steht ausschliesslich Unternehmen offen: in der Schweiz mit gültiger UID-Nummer, in Deutschland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), in Österreich mit gültiger UID-Nummer (ATU). Inseriert und angefragt werden dürfen nur Leasingverträge, die auf eine Firma lauten und gewerblich genutzt werden. Privatpersonen, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Verträge zu privaten Zwecken sind ausgeschlossen. Mit dem Inserieren oder Anfragen bestätigt die Firma, diese Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Leistung von Releaso
Releaso veröffentlicht Inserate, vermittelt Kontakte zwischen abgebender und übernehmender Firma und unterstützt bei der Vorbereitung der Unterlagen für den Leasinggeber. Releaso ist nicht Partei des Leasingvertrags, vergibt keine Kredite, prüft keine Bonität und erbringt keine Finanz- oder Rechtsberatung. Ob eine Übernahme zustande kommt, entscheidet allein der Leasinggeber.
4. Keine Zahlungen über Releaso
Releaso nimmt keine Leasingraten, Anzahlungen, Kautionen oder Wechselboni entgegen. Zahlungen zwischen den Firmen oder an den Leasinggeber erfolgen direkt zwischen diesen. Die einzige Zahlung an Releaso ist die Erfolgsgebühr nach Ziffer 6.
5. Pflichten der inserierenden Firma
- Wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu Objekt und Vertrag.
- Berechtigung, den Vertrag zur Übernahme anzubieten.
- Releaso unverzüglich informieren, wenn das Inserat nicht mehr aktuell ist oder ein Übernehmer ausserhalb von Releaso gefunden wurde.
6. Erfolgsgebühr
Inserieren ist kostenlos. Kommt eine Übernahme mit einer über Releaso vermittelten Firma zustande, schuldet die abgebende Firma eine Erfolgsgebühr von 2 % der zum Zeitpunkt des Inserats offenen Leasingraten. Die Gebühr gilt in der Währung des Leasingvertrags: mindestens CHF 490 bzw. 490 €, höchstens CHF 4'900 bzw. 4.900 €, zuzüglich Mehrwertsteuer (bei Firmen in der EU allenfalls im Reverse-Charge-Verfahren). Die Gebühr wird fällig, sobald der Leasinggeber den Vertrag auf die übernehmende Firma umgeschrieben hat, zahlbar innert 30 Tagen. Die Gebühr ist auch geschuldet, wenn die Übernahme innert [12 Monaten] nach der Vermittlung ohne Mitwirkung von Releaso zustande kommt.
7. Prüfung und Sperrung
Releaso kann Inserate und Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen, insbesondere bei Verdacht auf falsche Angaben oder private Verträge.
8. Haftung
Releaso haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Angaben der Firmen, Entscheide der Leasinggeber und den Zustand der Objekte haftet Releaso nicht.
9. Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung.
10. Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [St. Gallen]. [Für Firmen in Deutschland und Österreich durch Anwalt prüfen lassen.]